Warum das Gesetz nicht der einzige Maßstab sein sollte
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (öffnet in neuem Tab) wurde Barrierefreiheit zum ersten Mal für Teile der Privatwirtschaft verbindlich. Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht überführt; es trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG verpflichtet Akteure der privaten Wirtschaft unter bestimmten Umständen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Pauschal lässt sich leider nicht beantworten, ob ein Akteur den Vorgaben unterliegt, da dies an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. Ganz grundsätzlich gilt: Wenn auf digitalem Wege, also zum Beispiel über eine Website, ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Endkunden verkauft wird, müssen die Vorgaben erfüllt werden. Der BFSG Check (öffnet in neuem Tab) hilft dir dabei, einzuschätzen, ob du betroffen sein könntest.
Im B2B-Gereich gelten die Vorgaben des BFSG nicht. Wenn du einen Online Shop betreibst, der ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet ist, bist du von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen. Es muss aber klar ersichtlich sein, dass es sich um ein B2B-Angebot handelt. Auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro sind befreit.
Für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder regeln Landesgesetze die Vorgaben. Diese basieren auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (öffnet in neuem Tab), die wiederum auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (öffnet in neuem Tab) erlassen wurde.
Aktuelle Zahlen für Deutschland
Von der gesetzlichen Pflicht zum freiwilligen Standard
Wer nicht direkt durch Gesetze verpflichtet ist, atmet sicherlich im ersten Moment auf. Das Thema ist vom Tisch, oder etwa nicht? Zumindest wenn Barrierefreiheit als Pflichtaufgabe verstanden wird, ist diese Sichtweise nachvollziehbar. Warum Gesetze aber nicht der alleinige Antrieb sein sollten, in Barrierefreiheit zu investieren, erklärt sich erst, wenn wir uns die Vorteile näher anschauen.
Gut umgesetzte Maßnahmen, die die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten erhöhen, fördern gleichzeitig die Qualität des Angebots. Und zwar, indem sie dazu zwingen, genauer auf Struktur, Sprache, Bedienung und technische Auszeichnung zu achten. Dadurch werden Inhalte sauberer gegliedert, Nutzerwege werden verständlicher, technische Komponenten konsistenter und ganz allgemein die technische Basis robuster.
Gerade bei Projekten, die neu umgesetzt werden, führt dies zu einem spürbar besseren Ergebnis. Das schlägt sich in der Kundenzufriedenheit nieder. Bei digitalen Angeboten, die wir überarbeiten, hören wir von Kunden, dass sie eine neue Klarheit empfinden. Alles wirkt aufgeräumter, ansprechender, einfacher zugänglich. Und darum geht es letztlich ja auch. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle.
Garantien gibt es leider keine, aber Fakt ist, dass diese Maßnahmen ebenfalls einen positiven Effekt auf die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und durch KI-Chatbots und KI-Agenten haben.
In allen Projekten, die wir neu umsetzen, ist ein Mindestmaß an Barrierefreiheit zum Standard geworden. Aus eben diesen genannten Gründen. Der Mehraufwand ist sehr überschaubar, die Vorteile liegen auf der Hand. Ein digitales Angebot, was dieses Mindestmaß nicht bietet, ist für uns nicht mehr zeitgemäß.
Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
Alle gesetzlichen Vorgaben für digitale Angebote orientieren sich an den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (öffnet in neuem Tab), die vom World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt werden. Sie beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen besser zugänglich werden.
Den Kern bilden vier Prinzipien:
Konkret bedeutet dies im Fall der Wahrnehmbarkeit beispielweise, dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativ-Texten (Alt-Texten) versehen werden. Dass Texte sich von der Schriftgröße her anpassen lassen. Dass der Kontrast von Elementen zu ihrem Umfeld ausreichend hoch ist. Dass die Navigation nicht über rein grafische Elemente gelöst wird.
Bedienbarkeit umfasst beispielsweise die Tasturbedienbarkeit, aber auch die Vermeidung zu geringer Zeitbegrenzungen, um Aufgaben zu erledigen. Den Verzicht auf Blinken und Blitzen, um epileptische Anfälle zu vermeiden. Und die Unterstützung von Maßnahmen, die Orientierung schaffen – durch klare Link-Texte und Navigationswege sowie die Kennzeichnung von Navigationselementen. Auch die Beschreibung, was nach Ausführen einer Aktion passieren wird, gehört dazu (z. B. „Menü öffnet sich“).
Verständlichkeit bezieht sich auf die Inhalte selbst und auf deren Struktur (Markup mit eindeutiger Überschriften-Hierarchie H1-H6, Absätzen, Listen, etc.), aber eben auch auf die Navigation eines digitalen Angebots. Sich ständig ändernde Menüs und Zustände, die keiner Logik folgen und keine Konsistenz haben, sind kontraproduktiv.
Robustheit verweist auf die Einhaltung technischer Standards in der Umsetzung eines Angebots, um sicherzustellen, dass dieses in möglichst vielen Browsern funktioniert und mit assistiven Technologien wie einem Screenreader kompatibel ist.
Die Konformitätsstufen
In den WCAG werden drei Konformitätsstufen genannt, die als Referenz auch in den gesetzlichen Vorgaben wieder auftauchen. Die Stufen beschreiben den Umfang an umzusetzenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit eines digitalen Angebots zu erhöhen.
Je höher die Stufe, desto aufwändiger ist es, die damit verbundenen Vorgaben zu erfüllen. Aber desto zugänglicher wird das Angebot eben auch für mehr Menschen.
Hinweis: Leichte Sprache basiert auf einem strengen, etablierten Regelwerk (öffnet in neuem Tab). Einfache Sprache hingegen nicht. Sie reduziert Komplexität durch den Verzicht auf Fremdwörter, Schachtelsätze und anspruchsvolle Grammatik.
Wo Barrierefreiheit wirklich entsteht
Wer nicht von Einschränkungen betroffen ist, macht sich kaum ein Bild davon, wie jene, die betroffen sind, ein digitales Angebot wahrnehmen und benutzen.
Es fehlt schlichtweg die Sensibilität dafür, an welchen Stellen Barrieren entstehen und wie man sie bewusst vermeiden kann. Wir unterscheiden drei Bereiche, in denen Barrierefreiheit eine Rolle spielt:
Beispiel aus der Überarbeitung eines Designs für einen Kunden
Du bekommst so ein Gefühl dafür, wo es hakt. Barrieren werden plötzlich spürbar.
Wir prüfen manuell und nutzen Werkzeuge wie Google Lighthouse (öffnet in neuem Tab), WAVE (öffnet in neuem Tab) oder den IBM Equal Access Accessibility Checker (öffnet in neuem Tab), um Mängel festzustellen und Barrieren sichtbar zu machen. Doch auch schon die beschriebenen einfachen Selbsttests lassen erahnen, ob Optimierungsbedarf besteht.

Warum schnelle Lösungen selten reichen
Eine häufige Frage, die wir von Kunden hören, ist, ob es nicht einen schnellen Weg zur Barrierefreiheit gibt. Eine Abkürzung. Ein Tool. Eine Lösung, die sich über das bestehende, nicht barrierefreie Angebot legt und alle Mängel sofort behebt.
Meist lautet unsere Antwort: nur sehr begrenzt.
Denn was in den Kapiteln zuvor schon deutlich wurde: Barrierefreiheit spielt sich auf vielen Ebenen ab. Und ist nicht nur ein gestalterisches, technisches und redaktionelles Thema, sondern erfordert vor allem die passende Sichtweise. Stichwort: Qualitätsmerkmal. Assistenzsoftware wie Eye-Able (öffnet in neuem Tab) kann bestehende Systeme unterstützen und in bestimmten Situationen die Zugänglichkeit verbessern. Sie ist aber auch ein Kostenfaktor und ersetzt nicht die Basisarbeit.
Es gilt, die Ursache zu behandeln, nicht bloß die Symptome.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung formuliert es ganz treffend:
So wie auch ein fertiges Gebäude im Nachhinein nur sehr schwer „barrierefrei gemacht“ werden kann, gilt dies auch für die Architektur einer Software oder einer Internetseite. Barrierefreiheit muss von Beginn an mitgedacht werden und darf nicht erst im Nachhinein aufgesetzt werden – dann wird es auch nicht umständlicher und teurer.
Bei Projekten, die neu umgesetzt werden, sollte ein Mindestmaß an Barrierefreiheit ganz selbstverständlich auf der Anforderungsliste stehen.
Sie ist kein „nice-to-have“ oder ein Angebotspunkt, den man nur aufnimmt, um ihn am Ende streichen und die Kosten senken zu können. Unterhalten kann man sich über die Konformitätsstufe, wobei in der Regel die Stufe AA sinnvoll ist. Zumal, wenn die gesetzlichen Vorgaben greifen. Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen, spart später aufwändige Nachrüstarbeiten.
Wie Organisationen sinnvoll einsteigen
Steht die Frage im Raum, wie ein bestehendes digitales Angebot nachgerüstet werden kann, müssen wir uns zuerst einen Überblick über den aktuellen Zustand des Angebots verschaffen. Zu diesem Zweck hat sich eine nüchterne Bestandsaufnahme als zielführend erwiesen.
Sie ist das Herzstück eines Accessibility Audit, in dem wir prüfen, wo Barrieren bestehen und wie kritisch diese für die Nutzung des Angebots sind.
Praktisches Vorgehen
Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal
Aus den bisherigen Kapiteln lässt sich schlussfolgern: Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht, sie ist zu einem Qualitätsmerkmal geworden. Neu umgesetzte Projekte kommen nicht mehr ohne dieses Merkmal aus. Und bestehende digitale Angebote nachzurüsten, bedarf eines strukturierten Prozesses. Über allem jedoch steht, dass die Sichtweise sich verändern muss.
Wer in Barrierefreiheit investiert, macht das eigene Angebot einer breiteren und zufriedeneren Nutzerschaft zugänglich, fördert die inhaltliche Qualität und reduziert den Aufwand für zukünftige Weiterentwicklungen.
digitalnoise unterstützt dich dabei, Barrieren in deinem digitalen Angebot sichtbar zu machen und Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit umzusetzen.
