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Wenn digitale Angebote für alle funktionieren

Barrierefreiheit wird oft nur als Pflichtaufgabe verstanden. Dabei leistet sie weit mehr: Struktur, Inhalt und Nutzererlebnis profitieren, wenn früh und gezielt in Barrierefreiheit investiert wird. Gleichzeitig können mehr Menschen ein digitales Angebot nutzen. Es gibt viele gute Gründe, Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal zu etablieren.

Lars Kemnitz, Sirko Stenz 10 Min. Lesezeit
Person nutzt ein digitales Angebot am Smartphone
© KI-generiertes Bild (ChatGPT)

Das Missverständnis beginnt bei der Zielgruppe

„Unsere Kundschaft ist doch nicht beeinträchtigt.“

Sätze wie dieser fallen in digitalen Projekten häufiger, als man denkt. In der Regel sind sie nie abwertend gemeint, sie zeugen schlicht von Unkenntnis und machen offensichtlich, wie eng Barrierefreiheit noch immer verstanden wird. Viele scheuen den Aufwand und die Kosten, betrachten das Thema als lästige Pflicht, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Doch diese Sichtweise greift zu kurz.

Digitale Barrieren betreffen nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Sie betreffen auch Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen. Das kann eine verletzte Hand, ein Kleinkind auf dem Arm, blendendes Sonnenlicht am Straßenrand, ein kleines Display oder defektes Trackpad sein. Du kennst diese Situationen. Hinzu kommt eine alternde Gesellschaft. Immer mehr Menschen sehen sich mit altersbedingten Einschränkungen konfrontiert. Wer genauer hinschaut, erkennt, dass Barrierefreiheit deutlich mehr Menschen betrifft, als viele Organisationen zunächst annehmen.

Barrierefreiheit ermöglicht Teilhabe. Es geht darum, Menschen nicht aus Unkenntnis von digitalen Angeboten auszuschließen. Denn das passiert sehr oft. Ohne es zu merken. Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen bedeuten zeit- und ortsunabhängige, digitale Angebote mehr Lebensqualität. In den folgenden Kapiteln versuchen wir daher, das Bewusstsein für das Thema zu schärfen und das Potential aufzuzeigen, das darin liegt.

Warum das Gesetz nicht der einzige Maßstab sein sollte

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (öffnet in neuem Tab) wurde Barrierefreiheit zum ersten Mal für Teile der Privatwirtschaft verbindlich. Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht überführt; es trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG verpflichtet Akteure der privaten Wirtschaft unter bestimmten Umständen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Pauschal lässt sich leider nicht beantworten, ob ein Akteur den Vorgaben unterliegt, da dies an verschiedene Bedingungen geknüpft ist. Ganz grundsätzlich gilt: Wenn auf digitalem Wege, also zum Beispiel über eine Website, ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Endkunden verkauft wird, müssen die Vorgaben erfüllt werden. Der BFSG Check (öffnet in neuem Tab) hilft dir dabei, einzuschätzen, ob du betroffen sein könntest.

Im B2B-Gereich gelten die Vorgaben des BFSG nicht. Wenn du einen Online Shop betreibst, der ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet ist, bist du von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen. Es muss aber klar ersichtlich sein, dass es sich um ein B2B-Angebot handelt. Auch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro sind befreit.

Für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder regeln Landesgesetze die Vorgaben. Diese basieren auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (öffnet in neuem Tab), die wiederum auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (öffnet in neuem Tab) erlassen wurde.

Aktuelle Zahlen für Deutschland

Aktuelle Zahlen zu Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland: 7,8 Mio. Menschen mit schwerer Behinderung (Stand Ende 2025), ca. 13 Mio. mit einer Beeinträchtigung (Stand 2017), Anteil 9,4 % an der Bevölkerung
Quellen: Statistisches Bundesamt, Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Von der gesetzlichen Pflicht zum freiwilligen Standard

Wer nicht direkt durch Gesetze verpflichtet ist, atmet sicherlich im ersten Moment auf. Das Thema ist vom Tisch, oder etwa nicht? Zumindest wenn Barrierefreiheit als Pflichtaufgabe verstanden wird, ist diese Sichtweise nachvollziehbar. Warum Gesetze aber nicht der alleinige Antrieb sein sollten, in Barrierefreiheit zu investieren, erklärt sich erst, wenn wir uns die Vorteile näher anschauen.

Gut umgesetzte Maßnahmen, die die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten erhöhen, fördern gleichzeitig die Qualität des Angebots. Und zwar, indem sie dazu zwingen, genauer auf Struktur, Sprache, Bedienung und technische Auszeichnung zu achten. Dadurch werden Inhalte sauberer gegliedert, Nutzerwege werden verständlicher, technische Komponenten konsistenter und ganz allgemein die technische Basis robuster.

Gerade bei Projekten, die neu umgesetzt werden, führt dies zu einem spürbar besseren Ergebnis. Das schlägt sich in der Kundenzufriedenheit nieder. Bei digitalen Angeboten, die wir überarbeiten, hören wir von Kunden, dass sie eine neue Klarheit empfinden. Alles wirkt aufgeräumter, ansprechender, einfacher zugänglich. Und darum geht es letztlich ja auch. Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle.

Garantien gibt es leider keine, aber Fakt ist, dass diese Maßnahmen ebenfalls einen positiven Effekt auf die Auffindbarkeit in Suchmaschinen und durch KI-Chatbots und KI-Agenten haben.

In allen Projekten, die wir neu umsetzen, ist ein Mindestmaß an Barrierefreiheit zum Standard geworden. Aus eben diesen genannten Gründen. Der Mehraufwand ist sehr überschaubar, die Vorteile liegen auf der Hand. Ein digitales Angebot, was dieses Mindestmaß nicht bietet, ist für uns nicht mehr zeitgemäß.

Was Barrierefreiheit konkret bedeutet

Alle gesetzlichen Vorgaben für digitale Angebote orientieren sich an den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) (öffnet in neuem Tab), die vom World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt werden. Sie beschreiben, wie Webinhalte für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen besser zugänglich werden.

Den Kern bilden vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte und Funktionen so bereitstellen, dass sie von der Nutzerschaft erkannt und erfasst werden können.
  • Bedienbarkeit: Die Benutzeroberfläche so anlegen, dass sie zum Beispiel auch ohne Maus oder Trackpad genutzt werden kann.
  • Verständlichkeit: Inhalte in klarer Sprache verfassen, Fachbegriffe vermeiden oder erklären, die Benutzeroberfläche in ihrer Logik vorhersehbar und konsistent halten.
  • Robustheit: Durch die Einhaltung von Standards eine hohe Kompatibilität mit Browsern und zum Beispiel Screenreadern gewährleisten.

Konkret bedeutet dies im Fall der Wahrnehmbarkeit beispielweise, dass alle Bilder und Grafiken mit Alternativ-Texten (Alt-Texten) versehen werden. Dass Texte sich von der Schriftgröße her anpassen lassen. Dass der Kontrast von Elementen zu ihrem Umfeld ausreichend hoch ist. Dass die Navigation nicht über rein grafische Elemente gelöst wird.

Bedienbarkeit umfasst beispielsweise die Tasturbedienbarkeit, aber auch die Vermeidung zu geringer Zeitbegrenzungen, um Aufgaben zu erledigen. Den Verzicht auf Blinken und Blitzen, um epileptische Anfälle zu vermeiden. Und die Unterstützung von Maßnahmen, die Orientierung schaffen – durch klare Link-Texte und Navigationswege sowie die Kennzeichnung von Navigationselementen. Auch die Beschreibung, was nach Ausführen einer Aktion passieren wird, gehört dazu (z. B. „Menü öffnet sich“).

Verständlichkeit bezieht sich auf die Inhalte selbst und auf deren Struktur (Markup mit eindeutiger Überschriften-Hierarchie H1-H6, Absätzen, Listen, etc.), aber eben auch auf die Navigation eines digitalen Angebots. Sich ständig ändernde Menüs und Zustände, die keiner Logik folgen und keine Konsistenz haben, sind kontraproduktiv.

Robustheit verweist auf die Einhaltung technischer Standards in der Umsetzung eines Angebots, um sicherzustellen, dass dieses in möglichst vielen Browsern funktioniert und mit assistiven Technologien wie einem Screenreader kompatibel ist.

Die Konformitätsstufen

Die WCAG-Konformitätsstufen A, AA und AAA im Überblick: A grundlegende Zugänglichkeit, AA erweiterte Zugänglichkeit als Standard, AAA maximale Zugänglichkeit
Quelle: Zentrum Barrierefreiheit/W3C

In den WCAG werden drei Konformitätsstufen genannt, die als Referenz auch in den gesetzlichen Vorgaben wieder auftauchen. Die Stufen beschreiben den Umfang an umzusetzenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit eines digitalen Angebots zu erhöhen.

Je höher die Stufe, desto aufwändiger ist es, die damit verbundenen Vorgaben zu erfüllen. Aber desto zugänglicher wird das Angebot eben auch für mehr Menschen.

  • Stufe A: Die kleinste Stufe ist am einfachsten umzusetzen. Sie gewährleistet eine grundlegende Zugänglichkeit und gilt als Mindestanforderung.
  • Stufe AA: Sie gilt als Standard in der Europäischen Union (EU), denn sie bietet gute Zugänglichkeit bei vertretbarem Aufwand. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen die Erfüllung dieser Stufe.
  • Stufe AAA: Die höchste Stufe garantiert maximale Zugänglichkeit, ist aber sehr schwer zu erreichen. Texte müssen beispielsweise alternativ in Einfacher oder Leichter Sprache verfügbar sein. Manche Inhalte lassen sich durch die strengen Kriterien gar nicht umsetzen. Die Stufe AAA findet daher oft nur für Teilbereiche eines Angebots Anwendung.

Hinweis: Leichte Sprache basiert auf einem strengen, etablierten Regelwerk (öffnet in neuem Tab). Einfache Sprache hingegen nicht. Sie reduziert Komplexität durch den Verzicht auf Fremdwörter, Schachtelsätze und anspruchsvolle Grammatik.

Wo Barrierefreiheit wirklich entsteht

Wer nicht von Einschränkungen betroffen ist, macht sich kaum ein Bild davon, wie jene, die betroffen sind, ein digitales Angebot wahrnehmen und benutzen.

Es fehlt schlichtweg die Sensibilität dafür, an welchen Stellen Barrieren entstehen und wie man sie bewusst vermeiden kann. Wir unterscheiden drei Bereiche, in denen Barrierefreiheit eine Rolle spielt:

Barrierefreiheit mitzudenken, bedeutet, im Design darauf zu achten, dass beispielweise Kontrastverhältnisse stimmen, Schrift ausreichend groß ist, nie nur Farbe als Mittel zur Kenntlichmachung eines Zustands verwendet wird, Fokus-Zustände berücksichtigt werden und die Navigation nachvollziehbar und verständlich gestaltet ist. Tatsächlich bedarf es mehr Aufwand, als wenn nur nach persönlichem Geschmack oder strikt nach Corporate Styleguide gehandelt wird, aber das Design erhält dadurch mehr Substanz. Entscheidungen lassen sich begründen. Entgegen der immer noch verbreiteten Meinung, visuell ansprechendes Design und Barrierefreiheit wären unvereinbar, ist es gar nicht so schwer, beides in Einklang zu bringen.
Unter der Oberfläche werden die Grundlagen für Barrierefreiheit im Code gelegt. Es geht dabei um semantisches Markup, Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Fokus-Reihenfolgen, verständliche Fehlermeldungen, korrekt ausgezeichnete Inhalte und Screenreader-Kompatibilität. Kurz gesagt: Um die Voraussetzungen dafür, dass jemand, der beispielweise motorisch eingeschränkt oder blind ist, ein digitales Angebot nutzen kann. Als angenehmer Nebeneffekt werden die Inhalte auch von Suchmaschinen und KI-Systemen besser ausgelesen und verstanden.
Da Barrierefreiheit stets bei den Inhalten beginnt, ist die richtige Erstellung und Pflege sehr wichtig. Gerade fehlende Alt-Texte, unklare Link-Texte, falsche Überschriften-Hierarchien, nicht barrierefreie PDFs oder nicht erläuterte Medieninhalte können weder durch ein barrierearmes Design noch durch die beste technische Umsetzung aufgefangen werden. Wir legen daher Wert auf Schulung. Auch in der Reaktion braucht es ein Bewusstsein für Barrierefreiheit.

Beispiel aus der Überarbeitung eines Designs für einen Kunden

Vorher-Nachher-Vergleich einer Input-Komponente: links die ursprüngliche Version mit zu geringem Kontrast von Border und Placeholder sowie 14 px Schrift, rechts die überarbeitete Version mit abgedunkelten Farbwerten und auf 16 px angehobener Schriftgröße.
Überarbeitung der Input-Komponente für unseren Kunden willy.tel

Du bekommst so ein Gefühl dafür, wo es hakt. Barrieren werden plötzlich spürbar.

  • Durch die Tastaturbedienung versetzt du dich in die Situation eines Nutzers, der weder Maus noch Trackpad zur Verfügung hat. Oft fühlt sich die Bedienung einer Nutzeroberfläche mühsam an, weil plötzlich kein Fokus-Rahmen mehr um Links und Buttons angezeigt wird und weil die Fokus-Reihenfolge verwirrend ist. Schlimmstenfalls lassen sich bestimmte Funktionen gar nicht erreichen.
  • Durch das Vorlesen hingegen erlebst du, wie Blinde und Sehbehinderte dein Angebot wahrnehmen. Gerade fehlende Alt-Texte für Bilder, fehlende Labels für Eingabefelder, unzureichende Überschriften-Strukturen und nicht beschreibende Link- und Button-Texte werden so offensichtlich. Manchmal reicht es schon, einen Link-Text von „Mehr erfahren“ hin zu „Unsere Tarife ansehen“ zu ändern – eingeschränkten Nutzenden hilft das sehr. Dekorative Bilder, die keinen Mehrwert haben, können hingegen durch Anweisungen im Code vor Screenreadern versteckt werden.
  • Die Zoom-Funktion schließlich wird gerne von älteren Menschen verwendet, um die Darstellung der Inhalte zu vergrößern. Nicht selten halten Layouts einer Vergrößerung nicht stand und brechen auseinander. Wenn Schriftgrößen bei 100 Prozent als zu klein empfunden werden, führt das dazu, dass mehr Menschen die Zoom-Funktion des Browers beanspruchen. Daher liegt die Mindestschriftgröße für Fließtext heute bei 16 px, oft sogar bei 18 oder 20 px. Idealerweise werden relative Einheiten (em, rem) verwendet anstatt absoluter (px) – das erleichtert die Skalierung.

Wir prüfen manuell und nutzen Werkzeuge wie Google Lighthouse (öffnet in neuem Tab), WAVE (öffnet in neuem Tab) oder den IBM Equal Access Accessibility Checker (öffnet in neuem Tab), um Mängel festzustellen und Barrieren sichtbar zu machen. Doch auch schon die beschriebenen einfachen Selbsttests lassen erahnen, ob Optimierungsbedarf besteht.

Anwendung des WAVE-Analyse-Plugins im Browser auf die digitalnoise Website, um Fehler und Warnungen zu sehen.
Wir nutzen u. a. das WAVE-Plugin, um Websites auf Optimierungsbedarf hin zu prüfen.

Warum schnelle Lösungen selten reichen

Eine häufige Frage, die wir von Kunden hören, ist, ob es nicht einen schnellen Weg zur Barrierefreiheit gibt. Eine Abkürzung. Ein Tool. Eine Lösung, die sich über das bestehende, nicht barrierefreie Angebot legt und alle Mängel sofort behebt.

Meist lautet unsere Antwort: nur sehr begrenzt.

Denn was in den Kapiteln zuvor schon deutlich wurde: Barrierefreiheit spielt sich auf vielen Ebenen ab. Und ist nicht nur ein gestalterisches, technisches und redaktionelles Thema, sondern erfordert vor allem die passende Sichtweise. Stichwort: Qualitätsmerkmal. Assistenzsoftware wie Eye-Able (öffnet in neuem Tab) kann bestehende Systeme unterstützen und in bestimmten Situationen die Zugänglichkeit verbessern. Sie ist aber auch ein Kostenfaktor und ersetzt nicht die Basisarbeit.

Es gilt, die Ursache zu behandeln, nicht bloß die Symptome.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung formuliert es ganz treffend:

So wie auch ein fertiges Gebäude im Nachhinein nur sehr schwer „barrierefrei gemacht“ werden kann, gilt dies auch für die Architektur einer Software oder einer Internetseite. Barrierefreiheit muss von Beginn an mitgedacht werden und darf nicht erst im Nachhinein aufgesetzt werden – dann wird es auch nicht umständlicher und teurer.
Jürgen DuselBeauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Bei Projekten, die neu umgesetzt werden, sollte ein Mindestmaß an Barrierefreiheit ganz selbstverständlich auf der Anforderungsliste stehen.

Sie ist kein „nice-to-have“ oder ein Angebotspunkt, den man nur aufnimmt, um ihn am Ende streichen und die Kosten senken zu können. Unterhalten kann man sich über die Konformitätsstufe, wobei in der Regel die Stufe AA sinnvoll ist. Zumal, wenn die gesetzlichen Vorgaben greifen. Barrierefreiheit von Anfang an einzuplanen, spart später aufwändige Nachrüstarbeiten.

Wie Organisationen sinnvoll einsteigen

Steht die Frage im Raum, wie ein bestehendes digitales Angebot nachgerüstet werden kann, müssen wir uns zuerst einen Überblick über den aktuellen Zustand des Angebots verschaffen. Zu diesem Zweck hat sich eine nüchterne Bestandsaufnahme als zielführend erwiesen.

Sie ist das Herzstück eines Accessibility Audit, in dem wir prüfen, wo Barrieren bestehen und wie kritisch diese für die Nutzung des Angebots sind.

Praktisches Vorgehen

Veranschaulichung der vier Schritte Bestandaufnahme, Priorisierung, Umsetzung und Verankerung anhand einer Timline
Eine klare Struktur im Vorgehen schafft Planbarkeit im Prozess.
  • Bestandsaufnahme: Welche Barrieren bestehen in der Bedienung, im Design, im Code und in den Inhalten? Geprüft wird gegen eine WCAG Konformitätsstufe, meistens AA. Verstöße werden notiert. Optional kann auch ein Design Audit gemacht werden, in dem das komplette Design System auf Probleme hin untersucht wird.
  • Priorisierung: Welche der erkannten Probleme sind kritisch für die Nutzung oder erzeugen besondere Risiken? Welche sind weniger kritisch? Es empfiehlt sich, ein Backlog zu führen mit allen erkannten Problemen, sodass keines vergessen wird.
  • Umsetzung: Sehr kritische Probleme sollten schnell behoben werden. Weniger kritische wiederum werden sinnvollerweise in einer Roadmap eingeplant. Planbarkeit zu schaffen, ist ein wichtiger Schritt. Sie erleichtert die strukturierte Umsetzung.
  • Verankerung: Wie wird verhindert, dass künftig neue Barrieren durch neue Inhalte, Komponenten oder Funktionen entstehen? Hier geht es zum einen um die Schulung der Redaktion. Sie muss wissen, worauf bei der Erstellung und Pflege von Inhalten zu achten ist. Zum anderen geht es um Dokumentation, sowohl im Design als auch in der Technik.

Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal

Aus den bisherigen Kapiteln lässt sich schlussfolgern: Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht, sie ist zu einem Qualitätsmerkmal geworden. Neu umgesetzte Projekte kommen nicht mehr ohne dieses Merkmal aus. Und bestehende digitale Angebote nachzurüsten, bedarf eines strukturierten Prozesses. Über allem jedoch steht, dass die Sichtweise sich verändern muss.

Wer in Barrierefreiheit investiert, macht das eigene Angebot einer breiteren und zufriedeneren Nutzerschaft zugänglich, fördert die inhaltliche Qualität und reduziert den Aufwand für zukünftige Weiterentwicklungen.

digitalnoise unterstützt dich dabei, Barrieren in deinem digitalen Angebot sichtbar zu machen und Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit umzusetzen.

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